Schulelternrat
Die gewählten Vertreter des Klassenelternrates gehören automatisch dem Schulelternrat an. Der Schulelternrat muss über wichtige Entscheidungen der Schule (z.B. Leistungsbewertung, Einführung neuer Bücher, organisatorische Änderungen...) informiert werden und hat Mitspracherecht. Er wählt aus seinen Mitgliedern eine/n Vorsitzende/n und dessen Stellvertreter, sowie Abgeordnete für die Gesamt- und Fachkonferenzen und die Elternvertreter für den Schulvorstand.